Cyber Emergency Response Team

Das Cyber Emergency Response Team (CERT.be) ist eine der beiden operativen Abteilungen, die die nationalen CSIRT-Aktivitäten bilden.
Die Aufgabe des CERT.be ist es, Cyber-Angriffe in Belgien zu analysieren, einzudämmen, abzuschwächen und zu beseitigen. Das CERT.be stellt anderen Regierungsabteilungen technisches Fachwissen und Unterstützung zur Verfügung. Einige Dienste werden proaktiv erbracht, der Großteil der Arbeit des CERT.be ähnelt jedoch der eines Cyber-Firefighters.

Wer kann sich an das CERT.be wenden?

Das CERT.be ist ein zweitrangiger Dienst, der nicht in direktem Kontakt mit den Opfern eines Cyber-Angriffs steht.

  • Wesentliche Einrichtungen gemäß dem NIS2-Gesetz.
  • Verwaltungsbehörden: die IKT-Infrastruktur der belgischen öffentlichen Verwaltungen.
  • Wichtige Einrichtungen gemäß dem NIS2-Gesetz können ebenfalls Unterstützung anfordern, diese wird jedoch nach bestem Bemühen und in begrenztem Umfang gewährt.
Meldung eines Vorfalls
Weitergabe sensibler Daten
Telefon

+32 (0)2 501 05 60 (Notrufnummer, nur für dringende Hilfe bei NIS2-Vorfällen)

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Das ZCB ist per E-Mail (info@ccb.belgium.be) während der Bürozeiten (09.30 bis 16.30 Uhr) von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen, erreichbar.

Der Eingang von E-Mails wird innerhalb weniger Minuten automatisch bestätigt. Dieses automatische System weist jeder Meldung eine eindeutige Fallnummer zu. Das bedeutet nicht, dass das ZCB auf jede E-Mail antwortet; die weitere Bearbeitung hängt von der Schwere des Vorfalls und der Kapazität des Ansprechpartners ab.

In Zusammenarbeit mit dem Nationalen Krisenzentrum (NCCN) des Innenministeriums ist das ZCB rund um die Uhr telefonisch erreichbar, um Notfälle bei Anbietern wesentlicher Dienstleistungen und kritischer Infrastrukturen zu bearbeiten.

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Rechtliche Grundlagen

CSIRT Charta

Als nationale Cybersicherheitsbehörde übernimmt das ZCB insbesondere die Rolle des nationalen Computer Security Incident Response Team („nationales CSIRT“) gemäß Artikel 16 des Gesetzes vom 26. April 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Cybersicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen von allgemeinem Interesse für die öffentliche Sicherheit („NIS2-Gesetz“) sowie gemäß Artikel 3, § 1 des Königlichen Erlasses vom 9. Juni 2024 zur Durchführung des NIS2-Gesetzes.

Die CSIRT-Charta wurde aktualisiert, um die Änderungen des NIS2-Gesetzes zu berücksichtigen

Stellenagebote

Das Zentrum für Cybersicherheit Belgien (ZCB) stellt neue Profile ein.