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Das Cyber Emergency Response Team (CERT)

Innerhalb des belgischen Zentrums für Cybersicherheit (CCB) ist das CERT für die Analyse, Eindämmung, Abschwächung und Beseitigung von Cyberangriffen in Belgien zuständig. Das CERT stellt anderen Regierungsstellen technisches Fachwissen und Unterstützung zur Verfügung. Einige Dienstleistungen werden proaktiv erbracht, aber der Großteil der Arbeit des CERT ähnelt der eines Cyber-Firefighters.

Wer kann sich an das CERT wenden?

Das CERT ist ein zweitrangiger Dienst, der nicht in direktem Kontakt mit den Opfern eines Cyber-Angriffs steht.
Das CERT bietet Dienstleistungen für
  • Anbieter wesentlicher Dienste oder Einrichtungen und kritische Infrastrukturen gemäß NIS 1 und der künftigen NIS 2-Richtlinie.
  • Anbieter wesentlicher öffentlicher Dienste: öffentliche Dienste, die für die belgische Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung sind.
  • Verwaltungsbehörden: die IKT-Infrastruktur der belgischen öffentlichen Verwaltungen.
  • Andere wichtige Einrichtungen, die in der NIS 2-Richtlinie definiert sind, können ebenfalls Unterstützung anfordern, die jedoch nach bestem Bemühen und in begrenztem Umfang geleistet wird.

Kontaktaufnahme mit dem Cyber-Notfallteam

E-mail: info@ccb.belgium.be

Telefon: +32 (0)2 501 05 60 (nur für Notfälle, die wichtige Unternehmer oder Einrichtungen betreffen)

Das CCB ist per E-Mail (info@ccb.belgium.be) während der Bürozeiten (09.30 bis 16.30 Uhr) von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen, erreichbar. Der Eingang von E-Mails wird innerhalb weniger Minuten automatisch bestätigt. Dieses automatische System weist jeder Meldung eine eindeutige Fallnummer zu. Das bedeutet nicht, dass das CCB auf jede E-Mail antwortet; die weitere Bearbeitung hängt von der Schwere des Vorfalls und der Kapazität des Ansprechpartners ab. In Zusammenarbeit mit dem Nationalen Krisenzentrum (NCCN) des Innenministeriums ist das CCB rund um die Uhr telefonisch erreichbar, um Notfälle bei Anbietern wesentlicher Dienstleistungen und kritischer Infrastrukturen zu bearbeiten.

Rechtliche Grundlagen

CSIRT Charta

Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 12. Juli 2019 zur Durchführung des Gesetzes vom 7. April 2019 über die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen (NIS-Gesetz) bestimmt, dass das belgische Cybersicherheitszentrum als nationales CSIRT im Sinne des NIS-Gesetzes bezeichnet 

 

Service Definition Document

Das Service Definition Document ist ein englischsprachiges Dokument, worin unsere CERT-Dienste offiziell beschrieben werden. Dabei wurden die Empfehlungen der Internet Engineering Task Force (Link zu http://www.ietf.org/rfc/rfc2350.txt ) und Trusted Introducer (Link zu http://www.trusted-introducer.org ) berücksichtigt, die von der europäischen CERT-Community unterstützt wird.

 

Stellenagebote

Das Zentrum für Cybersicherheit Belgien (CCB) stellt neue Profile ein.