Initiativen für
Als nationale Behörde für Cybersicherheit hat das ZCB mehrere Initiativen für bestimmte Zielgruppen entwickelt, die hier vorgestellt werden.
Die Zertifizierung von IKT-Produkten, -Dienstleistungen, -Prozessen und -Organisationen, die bestimmte Cybersicherheitsanforderungen erfüllen, ist ein wichtiger Aspekt zur Verbesserung der Cybersicherheit. Die Zertifizierung kann das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt verbessern und sicherstellen.
Die NCCA überwacht und kontrolliert die Einhaltung des Systems der von den Konformitätsbewertungsstellen (CABs) ausgestellten Zertifikate. Sie kann auch bei Beschwerden über oder Missbrauch von Produktzertifizierungen eingeschaltet werden. Die NCCA ist befugt, zu informieren und, falls erforderlich, zu handeln, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Die NCCA ist auch beauftragt, auf nationaler Ebene Leitlinien und Zertifizierungssysteme herauszugeben.
Belgische Unternehmen, die Beratung zum Zertifizierungsprozess für Cybersicherheit benötigen, können sich an die NCCA wenden, um Beratung und Informationen zu erhalten.
Das ZCB vertritt Belgien bei der Entwicklung des europäischen Zertifizierungssystems für Cybersicherheit. Derzeit werden die folgenden Systeme und Aktivitäten entwickelt:
+32 (0)2 501 05 60 (Notrufnummer, nur für dringende Hilfe bei Zwischenfällen)
Das CyFun oder Cyberfundamentals-Framework und die Toolbox sind verfügbar:
Das ZCB wurde vom Ministerrat zur Nationalen Zertifizierungsstelle für Cybersicherheit (NCCA) ernannt.
Das Rechtsakt bietet den Mitgliedstaaten einen Rahmen für die freiwillige Zertifizierung von IKT-Produkten, -Prozessen und -Dienstleistungen in Bezug auf die Cybersicherheit. Ein EU-Cybersicherheitszertifikat bestätigt, dass ein IT-Produkt, -Prozess oder -Dienst gemäß der europäischen Verordnung oder dem europäischen System zur Cybersicherheitszertifizierung zertifiziert ist und dass es/er bestimmte Cybersicherheitsregeln und -anforderungen erfüllt.
In Belgien kann diese Zertifizierung nach einem Audit-, Test- oder Zertifizierungsverfahren durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (CAB) erlangt werden. Alle Zertifikate werden von der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) veröffentlicht und sind innerhalb der Europäischen Union gültig.
Das belgische Recht legt die Regeln für die Cybersicherheitszertifizierung fest. Es regelt auch die Arbeitsweise der nationalen Cybersicherheitszertifizierungsbehörde in Bezug auf Delegationen, Marktüberwachung und Sanktionen und ermöglicht die Übertragung der Befugnisse an eine Reihe von sektoralen Behörden in einer begrenzten Anzahl von Sonderfällen.
Der Königliche Erlass ernennt das CCB zur nationalen Zertifizierungsbehörde und erweitert die Aufgaben des ZCB durch Änderung des Königlichen Erlasses vom 10. Oktober 2014 über die Einrichtung des ZCB.
Die Zertifizierung ist freiwillig, sofern die Rechtsvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten nichts anderes vorschreiben. Anbieter, die ihre IT-Lösung zertifizieren lassen möchten, können dies bei einer Konformitätsbewertungsstelle (Conformity Assessment Body) beantragen, hierzu gelten die in den Zertifizierungsschemata festgelegten Regeln.
Künftig wird die Kommission regelmäßig die Effizienz und den Nutzen der bestehenden europäischen Schemata bewerten, wenn das einschlägige EU-Recht ein spezifisches europäisches System vorschreibt, um EU-weit ein angemessenes Niveau der Cybersicherheit von IT-Produkten, -Diensten und -Prozessen zu gewährleisten und das Funktionieren des Binnenmarktes zu optimieren.
Ein Sicherheitsniveau bietet die Gewähr, dass ein IT-Produkt, ein -Dienst oder ein -Prozess die Sicherheitsanforderungen eines bestimmten Schemas erfüllt. Es gibt an, welchem Sicherheitsniveau das IT-Produkt, der IT-Dienst oder der IT-Prozess zu geordnet wurde. Es ist kein Maß für die Sicherheit des IT-Produkts, des -Dienstes oder Prozesses.
Dieser Zeitrahmen unterliegt der europäischen Entscheidungsfindung und kann sich ändern:
Für die EU-Schemata ist noch keine Akkreditierung möglich, da noch kein endgültiges Schema veröffentlicht wurde. Der voraussichtliche Zeitpunkt für den Beginn der Akkreditierungsverfahren der KBS ist für:
Für die Zertifizierung von Managementsystemen nach ISO 27001 gibt es in Belgien mehrere anerkannte Konformitätsbewertungsstellen (KBS). Die BELAC veröffentlicht die anerkannten KBS auf ihrer Website.
Die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) entwickelt auf Ersuchen der Europäischen Kommission oder der EU-Mitgliedstaaten Entwürfe für die Zertifizierungsschemata. Die ENISA wird von einer Expertengruppe beraten und arbeitet eng mit der Europäischen Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und den relevanten Interessengruppen zusammen.
Die Zertifizierungsstelle des ZCB vertritt Belgien im Konsultativorgan ECCG (Europäische Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung), das die Europäische Kommission zu den Schemata berät.
Jeder Mitgliedstaat kann EU-Cybersicherheits-Zertifikate vergeben. Nationale Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung (NBCZ) beaufsichtigen und überwachen die Konformität der von den Konformitätsbewertungsstellen (KBS) in ihrem Mitgliedstaat ausgestellten Zertifikate.
Anbieter, die ihre IT-Lösung zertifizieren lassen möchten, können dies bei einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle (KBS bzw. Conformity Assessment Body) beantragen, hierzu gelten die in den Zertifizierungsschemata vorgesehenen Regeln.
Die Nutzer von IT-Lösungen können Cybersicherheits-Zertifikate als Nachweis dafür betrachten, dass eine bestimmte Lösung bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Um die Ziele dieses Rechtsakts zur Cybersicherheit zu erreichen und eine Fragmentierung des Binnenmarktes zu vermeiden, muss die Gültigkeitsdauer der nationalen Zertifizierungsschemata zu einem von der Kommission festgelegten Zeitpunkt enden. Jedes EU-Zertifizierungsschema für Cybersicherheit sieht einen Übergangszeitraum vor, nach dessen Ablauf die nationalen Schemata nicht mehr gelten.
Mit anderen Worten: Die im Rahmen dieser Schemata ausgestellten Zertifikate sind danach nicht mehr gültig. Es ist ein Übergang von den bestehenden Regelungen zu den EU-Regelungen vorgesehen, mit den erforderlichen Leitlinien für Konformitätsbewertungsstellen (KBS), die gemäß den nationalen Vorschriften zertifizieren.
Diese KBS dürfen ihre Tätigkeit im Rahmen der bestehenden Schemata nicht einstellen.
Die EU-Cybersicherheitszertifikate, die von anerkannten Konformitätsbewertungsstellen (KBS) ausgestellt werden, sind in allen EU-Mitgliedstaaten gültig.
Die ZCB-Zertifizierungsstelle ist einsatzbereit, sie berät und unterstützt belgische Unternehmen im Rahmen der EU-Zertifizierung für Cybersicherheit.
Die ZCB-Zertifizierungsstelle kann bei Beschwerden bezüglich der Zertifizierung von Produkten bzw. bei Missbrauch eingeschaltet werden. Die ZCB-Zertifizierungsstelle kann neben der Bereitstellung von Informationen ggf. tätig werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Sie kann eine andere NBCZ um Hilfe bitten, wenn das Zertifikat in einem anderen europäischen Land ausgestellt wurde.
Die ENISA ist für die Organisation einer Peer-Evaluierung (Bewertung durch europäische Kollegen) der NBCZ verantwortlich. Die NBCZ des ZCB wird ebenfalls daran teilnehmen, um seine Funktionsweise zu verbessern.
E-mail: certification@ccb.belgium.be
Telefon : +32 (0)2 501 05 60
Das Zentrum für Cybersicherheit Belgien (CCB) stellt neue Profile ein.