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Melden eines NIS-Vorfalls

Wenn Sie ein Betreiber wesentlicher, nicht von der Belgischen Nationalbank beaufsichtigter Dienste oder ein Anbieter digitaler Dienste sind, müssen Sie das NIS-Gesetz vom 7. April 2019 zur Meldung von NIS-Vorfällen einhalten.

Zunächst sollten Sie die bereitgestellte Meldeplattform nutzen, um einen NIS-Vorfall zu melden (https://nis-incident.be)

Wenn diese Plattform nicht verfügbar ist (aufgrund technischer oder anderer Probleme), können Sie trotzdem einen NIS-Vorfall mithilfe des unten beschriebenen Verfahrens melden:

  1. Laden Sie das NIS-Vorfall-Formular herunter (NL - FR - EN Download-Links unten)
  2. Bitte füllen Sie dieses Dokument aus und leiten Sie es per E-Mail an info@ccb.belgium.be weiter (Wenn möglich, empfehlen wir, dieses Dokument mit PGP-Verschlüsselung zu versenden.)
  3. Nach Erhalt der Nachricht leitet CERT.be diese schnellstmöglich an das Nationale Krisenzentrum und die sektoral zuständige Behörde weiter.

Wenn Sie dringend Hilfe bei einem Vorfall benötigen, raten wir Ihnen, Cert.be sofort anzurufen (+32 (0)2 501 05 60)