Das NIS2-Gesetz
Alles über die neue Gesetzgebung
Weitere Hintergrundinformationen zu NIS2 finden Sie auf dieser Website auf dieser Seite
Das Gesetz vom 26. April 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Cybersicherheit von Netz- und Informationssystemen von allgemeinem Interesse für die öffentliche Sicherheit ("NIS2-Gesetz") setzt in Belgien die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 ("NIS2-Richtlinie") um.
Dieses Gesetz aktualisiert den belgischen Rechtsrahmen für Cybersicherheit. Sobald es in Kraft tritt, hebt es das Gesetz vom 7. April 2019 – bekannt als "NIS-Gesetz" – auf. Informationen über dieses NIS1-Gesetz sind noch auf unseren alten Seiten über Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste verfügbar, werden aber bald archiviert werden.
Ziel des NIS2-Gesetzes ist es, die Cybersicherheit, das Management von Sicherheitsvorfällen und die Überwachungsmaßnahmen für Einrichtungen zu verstärken, die für die Aufrechterhaltung kritischer sozialer oder wirtschaftlicher Aktivitäten unerlässlich sind. Außerdem soll es die Koordinierung der öffentlichen Politik im Bereich der Cybersicherheit verbessern.
1. Anwendungsbereich, Verpflichtungen, Aufsicht, Sanktionen und Zeitleiste
2. Broschüre
Alles, was Sie über das NIS2-Gesetz und dessen Inhalt wissen müssen, in einem einzigen Dokument zusammengefasst.
Die Broschüre hilft Ihnen nicht nur zu verstehen, ob Ihre Organisation in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, sondern auch, was dies in Bezug auf Verpflichtungen und Kontrollen bedeutet. Meldung von Sicherheitsvorfällen? Wesentliche und wichtige Einrichtungen? Maßnahmen zum Risikomanagement? Dieses Dokument erklärt, was Sie über das Gesetz wissen müssen.
3. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Haben Sie noch Fragen? Das CCB hat eine Liste häufig gestellter Fragen zusammengestellt, um Ihnen zu helfen. Diese nach Themen geordneten FAQs ermöglichen es Ihnen, schnell Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen während der Ausarbeitung des Gesetzes zu finden.
4. Nationaler Cyber-Notfallplan
Der Ministerrat billigte 2017 auf Vorschlag des damaligen Premierministers Charles Michel den nationalen Cyber-Notfallplan. Das NIS2-Gesetz übernimmt den Cyber-Krisenmanagement-Rahmen des NIS1-Gesetzes und bringt ihn in Einklang mit den europäischen Anforderungen.
Im Rahmen seines Auftrags zum Krisenmanagement bei Cybervorfällen hat das CCB in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Krisenzentrum (NCCN) den nationalen Cyber-Notfallplan entwickelt. Das Hauptziel des Plans ist es, eine Reaktionsstruktur für Cybersicherheitskrisen und -sicherheitsvorfälle zu organisieren, die Koordination und Verwaltung auf nationaler Ebene erfordern.