Initiativen für
Als nationale Behörde für Cybersicherheit hat das ZCB mehrere Initiativen für bestimmte Zielgruppen entwickelt, die hier vorgestellt werden.
Ein praktischer Ansatz für wichtige Vorfälle
Das NIS2-Gesetz sieht vor, dass wesentliche und wichtige Einrichtungen das nationale CSIRT (das ZCB) über alle bedeutenden Vorfälle informieren müssen, die die Bereitstellung ihrer Dienste in den in den Anhängen des Gesetzes aufgeführten (Teil-)Sektoren beeinträchtigen, einschließlich gegebenenfalls Informationen, die es ermöglichen, festzustellen, ob der betreffende Vorfall grenzüberschreitende Auswirkungen hat.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, muss man verstehen, was mit „Vorfall“ und „bedeutend“ gemeint ist.
Das NIS2-Gesetz definiert „Vorfall“ als ein Ereignis, das die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der von Netzwerk- und Informationssystemen angebotenen oder über diese zugänglichen Dienste beeinträchtigt.
Ein wichtiger Vorfall ist ein Vorfall, der erhebliche Auswirkungen auf die Bereitstellung von Diensten in den in den Anhängen des NIS2-Gesetzes aufgeführten Sektoren oder Teilsektoren hat und der
Wenn der fragliche Vorfall dieser Definition entspricht, muss die Meldung an das nationale CSIRT (das ZCB) in mehreren Schritten erfolgen:
Ohne unnötige Verzögerung und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des wichtigen Vorfalls muss die Einrichtung eine Frühwarnung übermitteln;
Ohne unnötige Verzögerung und in jedem Fall innerhalb von 72 Stunden (24 Stunden für Vertrauensdiensteanbieter) nach Bekanntwerden des wichtigen Vorfalls muss die Einrichtung eine Vorfallmeldung übermitteln;
Wichtige Vorfälle