Initiativen für
Als nationale Behörde für Cybersicherheit hat das ZCB mehrere Initiativen für bestimmte Zielgruppen entwickelt, die hier vorgestellt werden.
Ein praktischer Ansatz für wichtige Vorfälle
Das NIS2-Gesetz sieht vor, dass wesentliche und wichtige Einrichtungen das nationale CSIRT (das ZCB) über alle bedeutenden Vorfälle informieren müssen, die die Bereitstellung ihrer Dienste in den in den Anhängen des Gesetzes aufgeführten (Teil-)Sektoren beeinträchtigen, einschließlich gegebenenfalls Informationen, die es ermöglichen, festzustellen, ob der betreffende Vorfall grenzüberschreitende Auswirkungen hat.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, muss man verstehen, was mit „Vorfall“ und „bedeutend“ gemeint ist.
Ein "erheblicher" Sicherheitsvorfall ist ein Sicherheitsvorfall, der Netzwerke und Informationssysteme, die einen NIS2-Dienst unterstützen, beeinträchtigt (siehe Anhang I oder II des NIS2-Gesetzes) und mindestens eine der folgenden Situationen verursacht hat oder wahrscheinlich verursachen wird (weitere Einzelheiten und Beispiele für diese Situationen finden Sie im Leitfaden zur Meldung von NIS2-Sicherheitsvorfällen):
Die Durchführungsverordnung der Kommission vom 17. Oktober 2024 (2024/2690) verdeutlicht auch, wann ein Sicherheitsvorfall als erheblicher Sicherheitsvorfall (siehe die Zusammenfassung in Anhang 3 des Leitfaden zur Meldung von NIS2-Sicherheitsvorfällen) für bestimmte Einrichtungen, die digitale Dienste anbieten, angesehen werden sollte.
Erhebliche Sicherheitsvorfälle
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Meldung von NIS2-Sicherheitsvorfällen.