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öffentliche Konsultation zum Vorentwurf des "NIS2 Gesetz" und zum Entwurf des dazugehörigen Königlichen Ausführungserlass

Aktuell

Der Premierminister hat das Zentrum für Cybersicherheit Belgien gebeten eine öffentliche Konsultation zum Vorentwurf des Gesetzes zur Festlegung eines Rahmens für die Cybersicherheit von Netz- und Informationssystemen von allgemeinem Interesse für die öffentliche Sicherheit („NIS2 Gesetz“), und zum Entwurf des dazugehörigen Königlichen Ausführungserlass zu organisieren.

Der Gesetzesvorentwurf und der Entwurf des Königlichen Erlasses setzen die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148, hiernach „NIS2 Richtlinie“ genannt, um.

Die NIS2 Richtlinie ersetzt die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union, hiernach die „NIS1 Richtlinie“, welche in Belgien sowohl durch das Gesetz zur Festlegung eines Rahmens für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen von allgemeinem Interesse für die öffentliche Sicherheit („NIS1 Gesetz“) und den Königlichen Erlass des 12. Juli 2019 zur Ausführung des Gesetzes zur Festlegung eines Rahmens für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen von allgemeinem Interesse für die öffentliche Sicherheit, als auch durch das Gesetz vom 1. Juli 2011 über die Sicherheit und den Schutz der kritischen Infrastrukturen umgesetzt wurde.

Das NIS2 Gesetz legt einerseits Verpflichtungen in Bezug auf die nationalen Strategien für Cybersicherheit fest und schreibt andererseits für gewisse (wesentliche und wichtige) Einrichtungen Anforderungen zum Cybersicherheitsrisikomanagement und zur Meldung von Zwischenfällen vor. 

Die Reaktionen zu dieser öffentlichen Konsultation müssen spätestens bis zum 21. Dezember 2023, so wie es auf der ersten Seite des Vorentwurfes (im Anhang) beschrieben steht, eingereicht werden.

Wie können sie auf dieses Dokument reagieren?

  • Bis zum 21. Dezember 2023

  • Mit der Referenz „(Consult-2023-NIS2)“

  • Geben Sie den Namen der antwortenden juristischen Person oder Einzelperson an

  • Antworten werden ausschließlich auf elektronischem Postweg unter folgender Adresse erwartet: nis@ccb.belgium.be

  • Ihre Kommentare sollten sich auf die Artikel, Paragrafen und/oder Sektionen des Gesetzvorentwurf berufen, auf die sie sich beziehen.

  • Laden Sie die PDF-Dateien herunter:

Diese öffentliche Konsultation wird auf Anfrage des Premierministers durchgeführt. Dementsprechend ist zu beachten, dass alle Informationen, die als Antwort auf diese Konsultation übermittelt werden, als direkt für ihn bestimmt gelten und ihm in dem Zustand, in dem sie übermittelt wurden, ohne weitere Bearbeitung oder Überprüfung vollständig übermittelt werden können.