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Annahme des königlichen Erlasses bezüglich NIS2

Aktuell

Der königliche Erlasse zur Ausführung des Gesetzes vom 26. April 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Cybersicherheit von Netz- und Informationssystemen von allgemeinem Interesse für die öffentliche Sicherheit (das "NIS2-Gesetz") wurde im belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Dieser königliche Erlass vervollständigt die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) in Belgien. Er benennt das Zentrum für Cybersicherheit Belgien (ZCB) als nationale Cybersicherheitsbehörde und nationales CSIRT sowie verschiedene sektorale Behörden, die das ZCB bei seinen Aufgaben unterstützen. Der königliche Erlass legt auch die Modalitäten der regelmäßigen Konformitätsbewertung (obligatorisch für wesentliche Einrichtungen und freiwillig für wichtige Einrichtungen) und die zu verwendenden Referenzrahmen (CyberFundamentals oder ISO/IEC 27001) fest. Schließlich legt der Erlass die Bedingungen für die Zulassung von Konformitätsbewertungsstellen (CAB) fest.

Das NIS2-Gesetz, das vom ZCB und dem Kabinett des Premierministers koordiniert wurde, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, Belgien zu einem der am wenigsten cyberanfälligen Länder der Welt zu machen.

Um zu erfahren was NIS2 ist, ob das Gesetz für Sie relevant ist und welche Verpflichtungen dieser neue Rechtsrahmen mit sich bringt, sollten Sie unsere dementsprechenden Webseite lesen. Um noch ausführlichere Informationen über das Gesetz zu erhalten können Sie einen Blick auf unsere Seite bezüglich NIS2 auf Safeonweb@Work werfen.

Dieser Artikel ist Teil einer Reihe von Artikeln, die über die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Belgien veröffentlicht wurden. Die anderen Artikel können hier abgerufen werden.