Fällt meine Organisation in den Anwendungsbereich des NIS2-Gesetzes?
Aktuell
Die Grafik, die diesem Artikel beigefügt ist, ist eine vereinfachte Version der beiden Kriterien, die grundsätzlich anzuwenden sind, um festzustellen, ob eine Organisation in den Anwendungsbereich des NIS2-Gesetzes fällt (es gibt einige Ausnahmen, mehr Informationen dazu hier).
Um unter das NIS2-Gesetz zu fallen, muss eine Organisation im Prinzip:
- in der Europäischen Union eine in den Anhängen I und II des NIS2-Gesetzes aufgeführte Dienstleistung erbringen; und
- die in der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission festgelegten Größenschwellen überschreiten, d. h. mindestens 50 Vollzeitbeschäftigte (VZÄ) oder einen Jahresumsatz und/oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Millionen Euro haben (siehe Leitfaden der Europäischen Kommission).
Weitere Informationen darüber, was die NIS2 genau beinhaltet, ob sie für Ihr Unternehmen/Ihre Organisation gilt und welche Verpflichtungen Sie aufgrund dieses neuen Rechtsrahmens haben, finden Sie unter dem folgenden Link.
Dieser Artikel ist Teil einer Serie über die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Belgien. Siehe auch die anderen Artikel.