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Annahme des NIS2-Gesetzes durch das Parlament

Aktuell

Heute wurde der Gesetzentwurf zur Festlegung eines Rahmens für die Cybersicherheit von Netz- und Informationssystemen von allgemeinem Interesse für die öffentliche Sicherheit (das "NIS2-Gesetz") von der Abgeordnetenkammer des Föderalparlaments in einer Plenarsitzung verabschiedet.

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (die “NIS2-Richtlinie”) über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 in belgisches Recht umgesetzt, und das Gesetz vom 7. April 2019 zur Festlegung eines Rahmens für die Sicherheit von Netzen und Informationssystemen von allgemeinem Interesse für die öffentliche Sicherheit (das "NIS1-Gesetz") aufgehoben.

Das NIS2-Gesetz, das vom Zentrum für Cybersicherheit Belgien (CCB) und dem Kabinett des Premierministers koordiniert wurde, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, Belgien zu einem der am wenigsten cyberanfälligen Länder der Welt zu machen. Es wird in Zukunft durch einen königlichen Erlass ergänzt, der in den nächsten Wochen verabschiedet werden soll.

Um zu erfahren was NIS2 ist, ob das Gesetz für Sie relevant ist und welche Verpflichtungen dieser neue Rechtsrahmen mit sich bringt, sollten Sie diesem Link folgen. Um noch ausführlichere Informationen über die Richtlinie zu erhalten können Sie einen Blick auf diese Seite werfen.

Dieser Artikel ist Teil einer Reihe von Artikeln, die über die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Belgien veröffentlicht wurden. Die anderen Artikel können hier abgerufen werden.

 

NIS2 timeline